Der Sachplan geologische Tiefenlager (SgT)

Es ist politischer, in nationalen Gesetzgebungen wie in internationalen Vereinbarungen und Verträgen manifestierter Konsens, radioaktive Abfälle in tiefengeologischen Lagern zu deponieren und dies – dem Verursacherprinzip folgend – auf Ebene der Nationalstaaten zu organisieren und umzusetzen. Erfahrungen in demokratisch verfassten Ländern mit offenen bürgerlichen Gesellschaften zeigen, dass der Umgang mit dem strahlenden Erbe der Atomenergienutzung eine hoch konfliktive Angelegenheit ist. Absichten, Atommüll an geologisch für geeignet scheinenden Orten zu entsorgen, rufen bei den betroffenen Menschen existentielle, begründete Ängste auf den Plan. In der Schweiz ist ein erster konkreter Anlauf, ein Lager für schwach- und mittelaktive atomare Abfälle im Wellenberg (Kanton Nidwalden) zu projektieren, am regionalen Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Damit steht Wellenberg beispielhaft für einen Entscheidungsweg, in den sich die Betroffenen entweder gar nicht oder zu spät einbezogen sehen. Die Folge ist ein tiefgreifender Vertrauensverlust gegenüber staatlichen und wirtschaftlichen Institutionen. Durchaus als Lehre und Konsequenz aus dem Fall Wellenberg hat die Schweiz einerseits die nationale Kernenergiegesetzgebung revidiert – vgl. Kernenergiegesetz (KEG) vom 21. März 2003 und Kernenergieverordnung (KEV) vom 10. Dezember 2004, beide in Kraft getreten am 1. Februar 2005; insbesondere das kantonale Vetorecht bei Bewilligung eines geologischen Tiefenlagers wurde durch die Revision abgeschafft –, andererseits hat sie die Suche nach geeigneten und auch gesellschaftlich realisierbaren Tiefenlagerstandorten mit einem nationalen Verfahren neu aufgenommen: dem Sachplan geologische Tiefenlager vom 2. April 2008 (Entwurf des Konzeptteils vorgelegt am 11. Januar 2007). Sein Kernstück ist die regionale Partizipation, das heißt eine frühzeitige und breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung in den Regionen der möglicherweise geeigneten Standorte.

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager politisch umstritten ist. Der vorliegende Sachplan soll dazu dienen, ein transparentes und faires Auswahlverfahren festzulegen, so dass […] je ein konkreter Standort für die Entsorgung der schwach- und mittelaktiven sowie der hochaktiven Abfälle gefunden wird und dort geologische Tiefenlager gebaut werden können.“ (Konzeptteil, S. 8)

Auf diesen Seiten geben wir Ihnen Informationen auf folgende Fragen:

  • Was genau ist ein Sachplan?
  • Was wird mit dem Sachplan geologische Tiefenlager der Schweiz geregelt?
  • Welche Verfahrensschritte sind für die Tiefenlagersuche der Schweiz vorgesehen?
  • Welche Akteure – deutsche wie schweizerische – sind daran beteiligt? Mit welchen Rechten und Kompetenzen?
  • Wie können Sie sich als betroffene Bürgerinnen und Bürger mit Fragen, Anregungen und Kritik in die Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen?