Deutsche Akteure im Schweizer Sachplanverfahren

Das Schweizer Sachplanverfahren ist in erster Linie eine nationale Schweizer Angelegenheit. Dennoch gibt es in der Bundesrepublik zahlreiche Institutionen, die auf politischer, wissenschaftlicher oder Verwaltungsebene in das Schweizer Verfahren involviert sind.

Beratende Gremien

Die "Expertengruppe Schweizer Tiefenlager" (ESchT) soll Fragen des BMUV und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan „Geologische Tiefenlager“ der Schweiz beantworten sowie das Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.

Des Weiteren hat das Bundesumweltministerium eine Begleitkommission Schweiz (BeKo) einberufen. In diesem Gremium beraten sich Vertreterinnen und Vertreter aus den betroffenen südbadischen Gemeinden, den Landkreisen Konstanz, Schwarzwald-Baar und Waldshut, dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee, aus Parteien und Verbänden, von der ESchT, vom Umweltministerium Baden-Württemberg und vom Bundesumweltministerium.

Die Entsorgungskommission (ESK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit (BMU) in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Diese umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung und Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen.

Die Deutsch-Schweizerische Kommission (DSK) für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen wurde zur Durchführung der am 19. September 1983 in Kraft getretenen "Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen" konstituiert. Die in der Vereinbarung festgelegte gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen gilt insbesondere bei anstehenden Bewilligungsverfahren, um berechtigte Interessen des jeweiligen Nachbarstaats berücksichtigen zu können. Daneben hat die DSK die Aufgabe, beide Seiten interessierende Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, des Strahlenschutzes, der Notfallvorsorge und der Entsorgung radioaktiver Abfälle auszutauschen und zu bewerten.