Schweizer Akteure

Der Bund leitet das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Die Projektoberleitung liegt beim Steuerungsausschuss. Dieser besteht aus einer Vertretung des zuständigen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Direktor des Bundesamts für Energie (BFE), der Direktorin des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), einem Vertreter des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) sowie einer Vertretung der Projektleitung Sachplan geologische Tiefenlager. Die operative Verantwortung liegt beim BFE, welches von der Projektleitung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter von BFE, ARE und ENSI, unterstützt wird.

Für Fachfragen wurden die Arbeitsgruppe Information und Kommunikation (AG I&K), die Arbeitsgruppe Raumplanung sowie das Technische Forum Sicherheit (TFS) eingesetzt. Die Zusammenarbeit und Koordination mit der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) findet im Rahmen von Projektleitungssitzungen Bund – Nagra sowie in Gremien statt, in welchen die Nagra vertreten ist.

Der Ausschuss der Kantone (AdK) stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie zwischen den betroffenen Nachbarkantonen und Nachbarstaaten sicher. Die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar und Waldshut, sowie die zuständigen Ministerien von Land und Bund nehmen als deutsche Vertreter im AdK mit beratender Funktion Einsitz.

Die Koordination zwischen den Standortkantonen erfolgt über die Fachkoordination Standortkantone. Weitere Gremien der Standortkantone sind die Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) sowie die kantonale Expertengruppe Sicherheit (KES).

Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wird vom Beirat Entsorgung begleitet. Da der Beirat nicht direkt in den Prozess eingebunden ist, kann er eine Aussensicht einbringen. Diese ist wichtig, um Risiken und Blockaden in dem rund zehnjährigen Auswahlverfahren zu erkennen und dem UVEK Lösungsvorschläge zu unterbreiten.