Das Schweizer Sachplanverfahren

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager wird im "Sachplan geologische Tiefenlager" geregelt. Mit dem Sachplan wird ein transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Auswahlverfahren gewährleistet. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt dabei die Gesamtverantwortung.

Der Sachplan geologische Tiefenlager gewährleistet einen frühzeitigen Einbezug der Kantone, Gemeinden und des benachbarten Auslands. Die Bevölkerung sowie interessierte Organisationen werden umfassend informiert und erhalten Gelegenheit mitzuwirken.

Die wichtigsten Grundsätze des Sachplans sind:

  • Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Der Sicherheit nachgeordnet sind Aspekte der Raumnutzung, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Mit den Gemeinden der Standortregionen und der betroffenen Bevölkerung ist eine intensive Zusammenarbeit vorgesehen. Dazu wird eine regionale Partizipation aufgebaut.
  • Das Verfahren muss transparent sein.

Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen. Danach wird der Bundesrat über einen  Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie einen Standort für hochradioaktive Abfälle HAA oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden (Rahmenbewilligung). Nach dem Entscheid des Bundesrats folgt die Genehmigung durch das eidgenössische Parlament und eine allfällige Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum ergriffen wird.