2015

… und was genau ist eine sogenannte Standortregion?

Eine wahrhaft grundlegende Frage. Sie stellt sich jetzt mit neuer Dringlichkeit, weil

  • mit dem aktuellen 2x2-Vorschlag der Nagra die beiden Tiefenlager der Schweiz für unsere Region einen wesentlichen Schritt näher und greifbarer gerückt sind
  • die Frage der Betroffenheit durch ein Tiefenlager schon im Rahmen des Aufbaus der Partizipation in den Standortregionen für Etappe 2 des Sachplans von den verfahrensleitenden und politischen Instanzen der Schweiz viel zu schematisch, engräumig und letztlich – nicht nur aus deutscher Perspektive! – unbefriedigend beantwortet worden war
  • die Menschen nach Jahren des Planens und Suchens und Abwägens endlich wissen möchten, was der spezifische Charakter eines Tiefenlagers als nuklearer Anlage eigentlich ausmacht und worin die konkreten Risiken dieser Entsorgungstechnologie atomarer Abfälle genau liegen, im Normalbetrieb wie bei Störfällen.

Da es schließlich im Sachplan geologische Tiefenlager (SgT) vorgesehen ist, den Zuschnitt der Standortregionen und die Aufgaben ihrer Partizipationsgremien für Etappe 3 abzuklären und neu zu bestimmen, obliegt es im Rahmen der Vorbereitungen für diese voraussichtlich 2017 beginnende Etappe der Untergruppe Zusammenarbeit, für diese Fragen Antworten vorzuschlagen. Wir deutschen Akteure haben in diesem Diskussionsprozess Stellung bezogen mit einem Positionspapier, das sie hier herunterladen oder nachlesen können.

Das Bundesamt für Energie informiert über das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager