Standortauswahl und -prüfung in Etappe 2

Sechs Standortregionen kommen in der Schweiz für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA) infrage, drei davon auch für die Lagerung von hochaktiven Abfällen (HAA). In der laufenden Etappe 2 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager muss die Nagra mindestens je zwei Standorte für ein SMA- und HAA-Lager vorschlagen, die im weiteren Verfahren vertieft untersucht werden sollen. Um die Kriterien dieses Schrittes zu verdeutlichen, hat das BFE ein Dokument mit Antworten auf die häufigsten Fragen erstellt.

Das BFE hat dazugelernt: Die Diskussionen im Jahr 2012 um die Gewichtung der Kriterien zur Platzierung der Oberflächenanlagen haben gezeigt, wie wichtig es ist, bei allen Schritten im Auswahlverfahren die Kriterien im Vorfeld zu definieren und somit ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Das heute veröffentlichte Dokument soll genau dies für die Standortauswahl und -prüfung in Etappe 2 leisten. Es wurde in Zusammenarbeit mit den Bundesstellen, Kantonsvertretungen und der Arbeitsgruppe Raumplanung erarbeitet. Zusammengefasst stellt es für die Einengung in Etappe 2 auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp klar:

  • Die Sicherheit hat bei der Auswahl oberste Priorität. Nachgeordnet sind Aspekte der Raumplanung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Deshalb:
  1. Ein geologisches Standortgebiet («unten») kann in Etappe 2 nur zurückgestellt werden, wenn es eindeutige sicherheitstechnische Nachteile aufweist. Im Bereich Sicherheit sind die Methoden und Kriterien definiert.
  2. Die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geologischen Standortgebiete («unten»).

Aber: SÖW-Ergebnisse können dazu beitragen, dass ein Standortareal für die Oberflächenanlage (oben) gegenüber einem anderen Areal (oben) im selben geologischen Standortgebiet zurückgestellt wird, falls die Areale sicherheitstechnisch vergleichbar sind.

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