Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager

Sie interessieren sich für das Vorhaben der Schweiz, radioaktive Abfälle in geologischen Tiefenlagern nahe der Grenze zu Deutschland zu entsorgen?

Dann sind Sie hier richtig – herzlich willkommen!

Auf dem Weg zum Endlager für den Schweizer Atommüll

Die Nagra hat den sichersten Ort gefunden.
Findet ihn auch die Schweiz?

Die radioaktiven Abfälle aus den schweizerischen Atomkraftwerken sollen in der Standortregion Nördlich Lägern unter die Erde gebracht werden, nur rund 2,3 km von der deutschen Grenze und der Gemeinde Hohentengen entfernt. Diese Entscheidung hat die Nagra im September 2022 bekannt gegeben und damit ein enormes Medienecho ausgelöst. Vorausgegangen waren geologische Erkundungen in allen drei Standortgebieten, die noch zur Auswahl standen. Die Auswertung der Daten ergab für seine Experten ein so klares Bild, dass Matthias Braun, seit 2020 neuer Nagra-CEO, sagen konnte: „Die Geologie hat gesprochen.“

Slogan Nagra: Was ist sicher genug?

Nun leben wir in freien Verhältnissen – zu erkennen daran, dass nichts unwidersprochen bleibt. Der Hinweis, dass Gestein nicht reden könne, folgte also auf dem Fuße. Ein arg pedantischer Einwand auf einen erkennbar metaphorischen Sprechakt, nicht wahr? Aber wie dem auch sei, die spannende Frage für den Rest des laufenden Genehmigungsverfahrens bis zur Rahmenbewilligung dürfte tatsächlich sein, ob der Opalinuston in Nördlich Lägern wirklich die meisten Sicherheitsreserven bietet, wie es die Nagra zu erkennen meint. Vorderhand scheint der Eindruck vorzuherrschen, dass sie zumindest starke Argumente auf ihrer Seite hat. So lautet jedenfalls eine erste Einschätzung, die die deutsche ESchT nach Bekanntgabe der Standortwahl durch die Nagra vorgelegt hat.

Für belastbare Bewertungen müssen wir uns allerdings gedulden, bis sämtliche erdwissenschaftlichen Forschungsergebnisse der Nagra publiziert sind und die Gesuche für die Rahmenbewilligung vorliegen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

DKST – Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager

Die DKST bündelt die Anliegen der in Südbaden betroffenen Akteure – der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Planungsverbände, aber auch der Bürgerinitiativen und der Bevölkerung. Sie stellt die Verbindung zwischen Bund, Land und Region her, sichert den gegenseitigen Informationsfluss und koordiniert die deutsche Beteiligung im Planungs- und Genehmigungsprozess der Schweiz.

Auf diesen Seiten erfahren sie, worum es bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz geht: welche Abfälle zu entsorgen sind, mit welchen Entsorgungs- und Lagerkonzepten der sichere Verschluss der Abfälle für lange Zeiträume sichergestellt werden soll, und ähnliche Fragen mehr. Weiterhin erklären wir Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder und Verfahrensschritte des Sachplans geologische Tiefenlager, dem grundlegenden nationalen Regelwerk für die Endlagersuche, das der eidgenössische Bund im Jahr 2008 festgelegt hat. Und schließlich zeigen wir Ihnen auf, inwiefern die grenznahen Standortoptionen der Schweiz Gemeinden und Landkreise entlang des Hochrheins auf deutscher Seite betreffen und wie die Perspektiven von deutschen Akteuren im Sachplanverfahren artikuliert und vertreten werden.

Nagra

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, kurz Nagra, ist seit ihrer Gründung im Jahr 1972 damit beauftragt, die Entsorgung der radioaktiven Abfälle der Schweiz zu bewerkstelligen. Sie handelt im Auftrag und auf Kosten der Abfallverursacher, also der Nuklearindustrie mit den Kernkraftwerksbetreibern, sowie dem Eidgenössischen Bund, der die Abfälle aus Medizin und Forschung zu verantworten hat, und der Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag). Auf dem langen Weg zur Entsorgung erbrachte die Nagra die zum Betrieb nuklearer Anlagen erforderlichen Entsorgungsnachweise, und zwar zunächst für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) in den 80er Jahren, später dann für die hochaktiven Abfälle beispielhaft für die Gesteinsschicht des Opalinustons im Zürcher Weinland. Die Entsorgungsnachweise wurden 1988 und 2006 vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, genehmigt.

Rahmenbewilligung

In der Schweiz ist es für den Bau einer nuklearen Anlage obligatorisch, in einem ersten, grundlegenden und letztendlich politischen Genehmigungsakt eine Rahmenbewilligung einzuholen. Diese wird von der Eidgenössischen Landesregierung, dem Bundesrat, erteilt, muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem Fakultativen Referendum, also sozusagen einem Volksentscheid auf nationaler Ebene. Genehmigt wird mit der Rahmenbewilli­gung – nomen est omen – eine Kernanlage lediglich hinsichtlich ihres Standorts und ihrer groben baulichen und betrieblich-funktionalen Aspekte. Die weitere Detailplanung ist erst in der anschließenden Genehmigungskaskade Gegenstand behördlicher Überprüfungen, gesondert gestaffelt nach Bau- und Betriebsbewilligungen für die Lagerbestandteile Untertage­labor, Brennelemente-Verpackungsanlage, SMA-Lager und HAA-Lager.
Maßgeblich für diese erste politische Grundsatzentscheidung zum Bau einer nuklearen Anlage ist das Eidgenössische Kernenergiegesetz (KEG): „Wer eine Kernanlage bauen oder betreiben will, braucht eine Rahmenbewilligung des Bundesrates. […] Auf die Erteilung einer Rahmen­bewilligung besteht kein Rechtsanspruch.“ (Kernenergiegesetz vom 21. März 2003, Stand am 1. Januar 2022, Art. 12, Ziff. 1 und 2) Hierbei gilt weiterhin, dass lediglich Kernanlagen „mit geringem Gefährdungspotenzial“, die vom Bundesrat als solche bezeichnet werden, von der Rahmenbewilligungspflicht ausgenommen sind. Außerdem ist das Erteilen von Rahmenbewilli­gungen für Kernkraftwerke seit der Gesetzesrevision nach Fukushima verboten.

ESchT

Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager berät das deutsche Umweltministerium und die in der Schweizer Standortsuche betroffenen deutschen Stakeholder aus fachlicher Sicht. Seine Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen dokumentiert die ESchT in Stellungnahmen, Positionspapieren und anderen kleineren Dokumenten, deren thematische Bandbreite von geologischen und sicherheitstechnischen über juristische und völkerrechtliche bis hin zu raumplanerischen und sozial- und partizipationswissenschaftlichen Fragen reicht. Die ESchT wurde im Jahr 2006 vom Bundesumweltministerium Deutschlands einberufen.

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